Zeiterfassung ist in Deutschland längst keine Kür mehr, sondern für jeden Arbeitgeber Pflicht, unabhängig von der Betriebsgröße. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 klargestellt (Az. 1 ABR 22/21), gestützt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Wer noch keine Lösung eingeführt hat oder nicht sicher ist, ob Excel-Tabelle und Stundenzettel noch reichen, findet hier die aktuelle Rechtslage, einen Überblick über gängige Erfassungsmethoden und eine Einordnung der wichtigsten Softwarelösungen für 2026.
Was ist Zeiterfassung und wer muss sie einführen?
Zeiterfassung bezeichnet die systematische Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten. Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen, ganz gleich ob Kleinstbetrieb mit zwei Mitarbeitenden oder Konzern mit mehreren tausend. Diese Pflicht ergibt sich aus Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 13. September 2022 entschieden hat.
Die Erfassungspflicht gilt unabhängig davon, ob im Büro, im Homeoffice oder mobil gearbeitet wird. Der Arbeitsort spielt keine Rolle. Details dazu, wie sich diese Pflicht konkret auf Remote-Arbeit und die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern auswirkt, sind im entsprechenden Ratgeber zusammengefasst. Wichtig für die Praxis: Die Verantwortung für eine korrekte Erfassung bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn die eigentliche Eingabe an Beschäftigte delegiert wird.
Ist Zeiterfassung in Deutschland gesetzlich Pflicht?
Ja, die grundlegende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland bereits heute und ohne Übergangsfrist für alle Arbeitgeber. Daran führt kein Weg vorbei. Was sich 2026 noch ändern kann, ist nicht die Pflicht an sich, sondern wie genau die elektronische Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben wird. Diese beiden Ebenen werden in vielen Ratgebern vermischt, sind aber rechtlich klar zu trennen.
Die rechtliche Grundlage: EuGH-Urteil und BAG-Beschluss
Den Ausgangspunkt setzte der Europäische Gerichtshof am 14. Mai 2019 mit dem sogenannten CCOO-Urteil (Rechtssache C-55/18). Darin verpflichtete er die EU-Mitgliedstaaten, Arbeitgeber zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Messung der täglichen Arbeitszeit zu verpflichten. Deutschland hatte diese Vorgabe zunächst nicht ins nationale Recht umgesetzt.
Das änderte sich durch den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Die Richter stellten fest, dass sich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits aus dem geltenden Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz ergibt, also aus bestehendem deutschem Recht, ohne dass der Gesetzgeber dafür erst ein neues Gesetz beschließen musste. Seither gilt die Pflicht unmittelbar und lückenlos, mit Ausnahme der wenigen gesetzlich vorgesehenen Sonderfälle.
Was der Referentenentwurf 2026 ändern soll
Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes liegt vor und soll die elektronische Zeiterfassung konkreter regeln, unter anderem mit gestaffelten Übergangsfristen nach Betriebsgröße. Der Entwurf ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht als Gesetz verabschiedet und kann sich im weiteren parlamentarischen Verfahren noch ändern. Wer jetzt investiert, sollte sich deshalb nicht auf eine feste Frist verlassen, sondern auf die bereits geltende Grundpflicht: Ein Erfassungssystem muss unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens vorhanden sein.
Bis zur endgültigen Verabschiedung bleibt offen, ob Papier und Excel weiterhin zulässig bleiben oder eine elektronische Erfassung verbindlich vorgeschrieben wird. Der Entwurf deutet auf Letzteres hin, insbesondere für größere Betriebe. Der folgende Zeitstrahl ordnet die drei wichtigsten Meilensteine chronologisch ein.

Diskutiert wird außerdem eine gestaffelte Übergangsregelung nach Unternehmensgröße, bei der kleinere Betriebe mehr Zeit für die Umstellung auf elektronische Systeme bekommen sollen als große. Konkrete Fristen dazu sind derzeit nicht verlässlich zu nennen, weil sich der Entwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern kann. Wer heute plant, sollte diese mögliche Staffelung als Signal für die Richtung lesen, nicht als feste Deadline.
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen die Zeiterfassungspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Über die reine Behördensanktion hinaus drohen Arbeitgebern ohne lückenlose Aufzeichnung praktische Nachteile in Streitfällen: Bei einer Klage auf Überstundenvergütung trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, welche Arbeitszeiten tatsächlich geleistet wurden. Ohne Dokumentation lässt sich diese Beweislast kaum erfüllen.
Wer ist von der Zeiterfassungspflicht ausgenommen?
Ausgenommen von der Zeiterfassungspflicht sind nur wenige, gesetzlich klar umrissene Gruppen: leitende Angestellte mit eigenständiger Entscheidungsbefugnis, Beamte, Richter und Soldaten. Für alle anderen Beschäftigungsverhältnisse gilt die Pflicht uneingeschränkt, auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.
Auch Vertrauensarbeitszeit ändert daran nichts. Das Modell bleibt zulässig, solange Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit trotzdem dokumentiert werden, nur eben ohne feste Vorgabe, wann genau gearbeitet wird. Vertrauensarbeitszeit befreit also von starren Arbeitszeiten, nicht von der Erfassungspflicht selbst.
Was genau muss bei der Arbeitszeit erfasst werden?
Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeder oder jedes Beschäftigten, dazu die gesetzlichen Pausen und geleistete Überstunden. Die folgenden Punkte fassen zusammen, was in der Praxis konkret dokumentiert werden muss.
- Arbeitsbeginn und Arbeitsende: minutengenau, nicht nur die Gesamtstundenzahl am Tag
- Pausenzeiten: Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz müssen als solche erkennbar sein, nicht in der Arbeitszeit aufgehen
- Überstunden: jede über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Zeit
- Zeitpunkt der Erfassung: die Dokumentation soll spätestens am Ende des jeweiligen Arbeitstags erfolgen, nicht erst Wochen später aus dem Gedächtnis
Für die Aufbewahrung gilt eine Frist von mindestens zwei Jahren, abgeleitet aus Paragraf 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz. Beschäftigte haben zudem das Recht, jederzeit Einsicht in die zu ihrer Person erfassten Arbeitszeiten zu verlangen.
Wer die Erfassung tatsächlich vornimmt, ist gesetzlich nicht bis ins Detail vorgeschrieben. In der Praxis delegieren die meisten Arbeitgeber die eigentliche Eingabe an die Beschäftigten selbst, etwa per Stempeluhr oder App. Die rechtliche Verantwortung dafür, dass die Aufzeichnung korrekt, vollständig und rechtzeitig erfolgt, bleibt trotzdem immer beim Arbeitgeber. Wird die Erfassung an Führungskräfte oder eine externe Dienstleistung ausgelagert, sollte das schriftlich geregelt sein, damit im Streitfall klar ist, wer welchen Schritt verantwortet.
Welche Methoden der Zeiterfassung gibt es?
Für die Umsetzung der Erfassungspflicht stehen im Kern vier Methoden zur Auswahl, die sich in Aufwand, Kosten und Zuverlässigkeit deutlich unterscheiden. Welche davon zu einem Betrieb passt, hängt vor allem von der Teamgröße, der Zahl der Standorte und davon ab, ob Beschäftigte überwiegend vor Ort oder remote arbeiten. Die folgende Übersicht zeigt alle vier Wege auf einen Blick.

Papierbasierte Zeiterfassung
Der klassische Stundenzettel auf Papier ist rechtlich weiterhin zulässig, solange die Aufzeichnung vollständig und nachvollziehbar bleibt. Der große Vorteil liegt in den Kosten: Es fallen keine Anschaffungskosten an und die Methode funktioniert auch ganz ohne Internetanschluss. Der Nachteil überwiegt in der Praxis aber schnell, denn Papierzettel sind fehleranfällig, lassen sich leicht manipulieren oder verlieren und bieten kaum einen Überblick über Teams mit mehreren Personen. Für Betriebe mit mehr als einer Handvoll Beschäftigten wird diese Methode schnell unpraktikabel.
Excel-Tabellen und digitale Stundenzettel
Excel-Tabellen oder vergleichbare digitale Stundenzettel sind der naheliegende nächste Schritt und bei kleinen Teams noch weit verbreitet. Automatische Summenbildung spart Zeit gegenüber Papier, und die Dateien lassen sich einfach archivieren. Gegen eine dauerhafte Nutzung spricht jedoch die fehlende Manipulationssicherheit: Einträge lassen sich nachträglich ändern, ohne dass dies nachvollziehbar dokumentiert wird, was im Streitfall zum Problem werden kann. Zusätzlich fehlt eine zentrale, tagesaktuelle Übersicht, sobald mehrere Personen gleichzeitig eintragen.
Stempeluhr und stationäres Terminal
Die klassische Stempeluhr oder ein modernes Terminal mit Chipkarte oder PIN-Eingabe erfasst Arbeitszeiten objektiv am Eingang zum Betriebsgelände. Die Anschaffung eines Terminals kostet je nach Ausstattung zwischen etwa 200 und 1.500 Euro, dazu kommt in der Regel eine begleitende Software für die Auswertung. Der Ansatz eignet sich gut für Betriebe mit festem Standort, etwa in Produktion, Handel oder Gastronomie, funktioniert aber schlecht für Teams, die remote oder an wechselnden Orten arbeiten. Wird dabei mit biometrischen Merkmalen wie Fingerabdruck gearbeitet, gelten zusätzlich strenge datenschutzrechtliche Anforderungen nach der DSGVO, weil biometrische Daten als besonders schützenswerte Daten gelten.
Software und Apps zur Zeiterfassung
Cloudbasierte Zeiterfassungssoftware und mobile Apps erfüllen die Anforderungen aus dem EuGH-Urteil und dem BAG-Beschluss meist am zuverlässigsten, weil sie objektiv, fälschungssicher und für Beschäftigte jederzeit einsehbar sind. Die Kosten liegen bei den meisten Anbietern zwischen 2 und 10 Euro pro Nutzer und Monat, dazu kommt eine gewisse Einarbeitungszeit beim Rollout. Diese Methode skaliert am besten mit wachsenden und verteilten Teams, weil neue Mitarbeitende ohne zusätzliche Hardware angebunden werden können und Auswertungen in Echtzeit verfügbar sind.
Die folgende Tabelle stellt die vier Methoden mit ihrer rechtlichen Eignung, einem groben Kosten-Richtwert und der jeweils passenden Zielgruppe gegenüber.
| Methode | EuGH/BAG-tauglich | Kosten-Richtwert | Am besten geeignet für |
|---|---|---|---|
| Papier-Stundenzettel | Nur eingeschränkt, hohes Manipulationsrisiko | Praktisch keine | Kleinstbetriebe mit wenigen Beschäftigten |
| Excel-Tabellen | Nur eingeschränkt, keine Manipulationssicherheit | Praktisch keine | Kleine Teams mit geringem Budget |
| Stempeluhr/Terminal | Ja, bei korrekter Umsetzung | Ca. 200 bis 1.500 Euro einmalig | Betriebe mit festem Standort und Vor-Ort-Personal |
| Software/App | Ja, meist am zuverlässigsten | Ca. 2 bis 10 Euro pro Nutzer/Monat | Wachsende, verteilte oder remote arbeitende Teams |
Welche Zeiterfassungssoftware und Tools eignen sich 2026?
Bei der Auswahl einer Zeiterfassungssoftware zählen vor allem drei Kriterien: DSGVO-konforme Datenhaltung, eine objektive und fälschungssichere Erfassung im Sinne von EuGH und BAG, und ein Preismodell, das zur Teamgröße passt. Die folgenden fünf Anbieter decken unterschiedliche Unternehmensgrößen und Anwendungsfälle ab und wurden am 6. August 2026 auf aktuelle Preise und Funktionsumfang geprüft.
- Clockodo ist auf reine Büro- und Projektzeiterfassung für kleine bis mittlere Teams ausgelegt. Der Basic-Tarif startet bei 4 Euro pro Nutzer und Monat, Einzelselbstständige können einen kostenlosen Tarif nutzen.
- ZEP richtet sich an Projektteams, Agenturen und Dienstleister und deckt neben reiner Zeiterfassung auch Projektabrechnung ab. Der Einstiegstarif ZEP Clock beginnt bei 2 Euro pro Nutzer und Monat, der Professional-Tarif ergänzt Planung, Rechnungsstellung und Reisekosten.
- Crewmeister ist app-first aufgebaut und eignet sich besonders für kleine Teams mit hohem Anteil an mobiler oder wechselnder Arbeit. Der Einstiegstarif Go kostet 1,50 Euro pro Nutzer und Monat, eine 14-tägige Testphase läuft ohne Zahlungsdaten.
- Papershift kombiniert Zeiterfassung mit Dienstplanung und eignet sich deshalb besonders für Schichtbetriebe im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Der Core-Tarif für reine Zeiterfassung beginnt bei 4 Euro pro Nutzer und Monat.
- Personio bietet Zeiterfassung als Modul innerhalb einer vollständigen HR-Plattform an, statt als eigenständiges Produkt. Einen öffentlichen Festpreis gibt es nicht, Interessierte erhalten ein individuelles Angebot, das sich vor allem für Unternehmen lohnt, die ohnehin eine umfassende HR-Software suchen.
Für die Entscheidung lohnt sich ein einfacher Praxistest: Wer nur reine Zeiterfassung ohne Projektabrechnung braucht, fährt mit Clockodo oder Crewmeister meist günstiger als mit einer umfassenden HR-Suite. Wer Zeiterfassung ohnehin zusammen mit Urlaubsverwaltung, Lohnabrechnung oder Recruiting einführen will, spart mit einer Plattform wie Personio dagegen Integrationsaufwand, auch wenn der Einstiegspreis höher liegt. Schichtbetriebe mit wechselnden Dienstplänen sind bei Papershift meist besser aufgehoben als bei einer reinen Zeiterfassungslösung, weil Planung und Erfassung dort zusammenlaufen.
Wer nicht primär die gesetzliche Zeiterfassungspflicht im Blick hat, sondern projektbasierte Zeiterfassung für Freelancer-Teams oder Agenturen sucht, findet einen tieferen Vergleich in der Übersicht zu Harvest-Alternativen, die sechs Tools speziell für Projekt- und Abrechnungszeit gegenüberstellt.
| Tool | Einstiegspreis | Zielgruppe | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Clockodo | ab 4 EUR/Nutzer/Monat | Kleine bis mittlere Teams, Büro- und Projektzeit | Kostenloser Tarif für Einzelselbstständige |
| ZEP | ab 2 EUR/Nutzer/Monat | Projektteams, Agenturen, Dienstleister | Professional-Tarif mit Planung und Rechnungsstellung |
| Crewmeister | ab 1,50 EUR/Nutzer/Monat | Kleine Teams, mobile Arbeit | Testphase ohne Zahlungsdaten |
| Papershift | ab 4 EUR/Nutzer/Monat | Schicht- und Dienstplanbetriebe | Kombiniert Zeiterfassung mit Dienstplanung |
| Personio | Individuelles Angebot | Unternehmen mit HR-Plattform-Bedarf | Zeiterfassung als Teil einer HR-Suite |
Besonderheiten der Zeiterfassung im Homeoffice und bei Remote-Teams
Für Remote-Teams gilt dieselbe Erfassungspflicht wie im Büro, in der praktischen Umsetzung ergeben sich aber einige Besonderheiten. Ohne physisches Terminal am Werkstor fällt die naheliegendste Kontrollinstanz weg, weshalb sich fast ausschließlich Software- oder App-Lösungen anbieten, die von überall aus funktionieren.
- Zeitzonen berücksichtigen: Arbeiten Teammitglieder aus unterschiedlichen Zeitzonen, muss die Software lokale Arbeitszeit und Referenzzeitzone klar auseinanderhalten, sonst verrutschen Auswertungen zu Überstunden und Ruhezeiten.
- Selbstverantwortung stärker gewichten: Ohne physische Präsenzkontrolle hängt die Datenqualität stärker von der Disziplin der Beschäftigten ab. Klare, einfache Erfassungsprozesse werden dadurch wichtiger als bei Vor-Ort-Teams.
- Mobile Erreichbarkeit sicherstellen: Eine App-Lösung mit Offline-Funktion verhindert, dass Zeiten bei Internetausfällen unterwegs verloren gehen und nachträglich rekonstruiert werden müssen.
- Ruhezeiten aktiv im Blick behalten: Verschwimmende Grenzen zwischen Arbeits- und Privatzeit im Homeoffice erhöhen das Risiko, die gesetzliche Mindestruhezeit von elf Stunden ungewollt zu unterschreiten. Eine Software mit automatischer Warnung bei Grenzüberschreitung hilft, das frühzeitig zu erkennen.
Wer sein Team ohnehin remote oder hybrid aufstellt, findet einen tieferen Einstieg in die rechtlichen Grundlagen dahinter im Ratgeber zu Remote arbeiten, Modellen und Arbeitgeberpflichten.
Wie führt man Zeiterfassung im Unternehmen richtig ein?
Die Einführung einer neuen Zeiterfassung gelingt am ehesten, wenn sie als Projekt mit klaren Schritten geplant wird, statt als reine IT-Anschaffung. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt.
- Betriebsrat frühzeitig einbeziehen: Existiert ein Betriebsrat, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Systeme zur Zeiterfassung. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert spätere Verzögerungen oder sogar eine Rückabwicklung.
- Anforderungen festlegen: Teamgröße, Standorte, Homeoffice-Anteil und Schichtmodelle bestimmen, welche Methode überhaupt infrage kommt.
- Testphase mit kleinem Team: Die meisten Softwareanbieter bieten kostenlose Testzeiträume an. Eine Testphase mit einer Abteilung deckt Probleme auf, bevor sie unternehmensweit auftreten.
- Mitarbeitende aktiv einbinden: Wer den Sinn der Erfassung erklärt und Rückfragen zulässt, stößt auf weniger Widerstand als bei einer stillschweigenden Einführung.
- Datenschutz von Anfang an mitdenken: Zugriffsrechte, Speicherfristen und die Frage, wer welche Auswertungen sehen darf, gehören in eine schriftliche Regelung, bevor das System live geht.
- Dokumentation und Nachweise sichern: Wer wann eingeführt hat, welche Regelung galt und wie Beschäftigte informiert wurden, sollte schriftlich festgehalten werden. Das erleichtert spätere Nachweise gegenüber Behörden oder in Streitfällen erheblich.
Wer im Rahmen der Einführung auch gleich den gesamten Homeoffice-Arbeitsplatz neu aufsetzt, findet ergänzend praktische Hinweise in der Anleitung zum Homeoffice einrichten und in den Tipps zur Homeoffice-Produktivität. Wer die steuerliche Seite des Homeoffice klären möchte, findet Details im Ratgeber zur Homeoffice-Steuer.
Häufige Fragen zur Zeiterfassung
Die folgenden Fragen fassen die wichtigsten Punkte zur Zeiterfassungspflicht, den Methoden und der Software-Auswahl noch einmal kompakt zusammen.
Muss jedes Unternehmen Zeiterfassung einführen?
Ja, jeder Arbeitgeber in Deutschland muss ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen, unabhängig von der Betriebsgröße. Diese Pflicht gilt seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 unmittelbar und ohne Übergangsfrist.
Reicht Excel für die Zeiterfassung noch aus?
Excel ist derzeit rechtlich noch zulässig, gilt aber als fehleranfällig und wenig manipulationssicher. Für kleine Teams kann es kurzfristig genügen, für wachsende oder verteilte Teams ist eine dedizierte Software langfristig die zuverlässigere Wahl.
Gilt die Zeiterfassungspflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit?
Ja, auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit dokumentiert werden. Das Modell befreit lediglich von festen Arbeitszeitvorgaben, nicht von der grundsätzlichen Erfassungspflicht.
Welche Strafen drohen ohne Zeiterfassung?
Verstöße gegen die Zeiterfassungspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich verschlechtert eine fehlende Dokumentation die Beweislage des Arbeitgebers bei Streitigkeiten über Überstunden.
Wie lange müssen Zeiterfassungsdaten aufbewahrt werden?
Zeiterfassungsdaten müssen laut Paragraf 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Beschäftigte haben in dieser Zeit jederzeit das Recht, Einsicht in ihre eigenen Aufzeichnungen zu verlangen.
Ist die elektronische Zeiterfassung 2026 schon gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, ein Referentenentwurf zur elektronischen Zeiterfassung liegt vor, ist aber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Gesetz verabschiedet. Die grundlegende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt davon unabhängig schon heute, auch mit Papier oder Excel.
Müssen Selbstständige und Freelancer ihre eigene Arbeitszeit erfassen?
Nein, echte Selbstständige und Freelancer ohne eigene Angestellte fallen nicht unter die Zeiterfassungspflicht des Arbeitsschutzgesetzes, weil diese sich an Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten richtet. Sobald aber Mitarbeitende oder Angestellte beschäftigt werden, gilt die Pflicht für diese Personen genauso wie für jeden anderen Arbeitgeber.