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Homeoffice-Pauschale 2026: Höhe, Voraussetzungen, Eintragung

Wer 2026 von zu Hause arbeitet, kann für jeden Homeoffice-Tag pauschal 6 Euro von der Steuer absetzen, maximal 1.260 Euro im Jahr. Diese Homeoffice-Pauschale gilt seit 2023 unverändert, du brauchst dafür kein separates Arbeitszimmer und keine Einzelbelege. Wie die Pauschale genau funktioniert, wer sie nutzen darf und wie du sie in deiner Steuererklärung einträgst, liest du in diesem Artikel. Einen breiteren Überblick über alle absetzbaren Homeoffice-Kosten findest du in unserem Ratgeber zu Homeoffice und Steuern.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale ist ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbstständige für Tage im Homeoffice steuerlich geltend machen können, ohne Einzelnachweise für Miete, Strom oder Heizung vorzulegen. Belege brauchst du dafür nicht. Im Gesetz heißt sie offiziell Tagespauschale, im Alltag hat sich aber der Name Homeoffice-Pauschale durchgesetzt. Beide Begriffe meinen dieselbe Regelung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, die seit 2023 für Angestellte über § 9 Abs. 5 EStG entsprechend gilt. Die Pauschale ersetzt dabei nicht die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie deckt stattdessen die anteiligen Wohnkosten für den Tag ab, an dem du zu Hause gearbeitet hast, egal ob am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einem eigenen Büroraum. Arbeitsmittel wie ein Laptop, ein Monitor oder ein Bürostuhl sind davon unabhängig, die kannst du zusätzlich als eigene Werbungskosten angeben.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Seit 2023 kannst du für jeden Tag im Homeoffice sechs Euro absetzen, gedeckelt auf 1.260 Euro pro Jahr. Mehr geht rechnerisch nicht. Das entspricht 210 Arbeitstagen, denn 210 Tage mal 6 Euro ergibt genau 1.260 Euro, auch wenn du in Wirklichkeit mehr Tage im Jahr zu Hause gearbeitet hast. Sobald du die 210 Tage überschreitest, bleibt der Betrag bei 1.260 Euro stehen, weitere Tage bringen keinen zusätzlichen Abzug mehr. Für 2026 gilt dieser Wert unverändert, es gab bislang keine gesetzliche Änderung an Tagessatz oder Höchstbetrag gegenüber 2023, 2024 und 2025.

Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr bei 210 Tagen
6 Euro pro Tag mal 210 Tage ergibt den Höchstbetrag von 1.260 Euro im Jahr, unverändert seit 2023.

Wie war die Homeoffice-Pauschale vor 2023?

Von 2020 bis 2022, während der Corona-Jahre, lag die Pauschale bei 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro im Jahr, was 120 Arbeitstagen entsprach. Der Gesetzgeber hat den Tagessatz und den Höchstbetrag mit dem Jahressteuergesetz 2022 angehoben und die Regelung gleichzeitig entfristet, sie gilt also nicht mehr nur für einzelne Jahre, sondern dauerhaft.

Ein Beispiel macht die Rechnung greifbar: Mara arbeitet als Grafikdesignerin und war im Steuerjahr an 190 Tagen überwiegend im Homeoffice. Sie multipliziert 190 Tage mit 6 Euro und kommt auf 1.140 Euro. Weil dieser Betrag unter dem Höchstbetrag von 1.260 Euro liegt, kann sie die vollen 1.140 Euro als Werbungskosten ansetzen. Hätte Mara stattdessen 230 Tage im Homeoffice gearbeitet, würde sie trotzdem nur 1.260 Euro absetzen können, weil der Höchstbetrag ab 210 Tagen erreicht ist und weitere Tage den Betrag nicht mehr erhöhen.

Wer darf die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Angestellte und Selbstständige dürfen die Homeoffice-Pauschale gleichermaßen nutzen, solange sie an dem jeweiligen Tag überwiegend von zu Hause aus gearbeitet haben und ihre erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht haben. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig, auch wer am Küchentisch oder im Schlafzimmer arbeitet, kann den Betrag ansetzen. Diese Voraussetzungen musst du im Einzelnen erfüllen:

  • Du hast an dem Tag mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit zu Hause verbracht.
  • Du hast an diesem Tag deine erste Tätigkeitsstätte beim Arbeitgeber nicht aufgesucht.
  • Du erzielst steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit.
  • Du kannst die Anzahl deiner Homeoffice-Tage grob nachvollziehbar dokumentieren, etwa über einen Kalender oder Arbeitszeitnachweise.

Für Selbstständige und Freiberufler gilt dieselbe Pauschale als Betriebsausgabe. Sie tragen den Betrag nicht in Anlage N ein, sondern in der Anlage EÜR bei den Betriebsausgaben, das Prinzip mit sechs Euro pro Tag und 1.260 Euro Höchstbetrag bleibt aber identisch. Auch bei mehreren Auftraggebern oder bei einem Wechsel zwischen Homeoffice und Coworking Space zählt jeder Tag einzeln, an dem die Tätigkeit überwiegend von zu Hause aus ausgeübt wurde. Übst du mehrere Tätigkeiten aus, etwa eine Festanstellung und eine nebenberufliche Selbstständigkeit, kannst du die Pauschale insgesamt trotzdem nur einmal pro Tag und nicht doppelt ansetzen.

Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer: Was lohnt sich mehr?

Als Faustregel gilt: Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich für die meisten Angestellten, weil sie ohne Nachweise auskommt und keinen abgetrennten Raum voraussetzt. Ein häusliches Arbeitszimmer lohnt sich dagegen nur, wenn es tatsächlich den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall hast du sogar ein Wahlrecht: Entweder du setzt die tatsächlichen, unbegrenzten Kosten an, oder du nutzt ersatzweise eine eigene Jahrespauschale von 1.260 Euro für das Arbeitszimmer, die anders berechnet wird als die tagesbezogene Homeoffice-Pauschale und sich für jeden vollen Monat ohne Mittelpunkt-Voraussetzung um ein Zwölftel kürzt. Beide Pauschalen darfst du nicht für denselben Zeitraum nebeneinander ansetzen, du musst dich also für eine Variante entscheiden. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede gegenüber:

Kriterium Homeoffice-Pauschale Häusliches Arbeitszimmer
Nachweis nötig Nein, nur grobe Dokumentation der Tage Ja, bei tatsächlichen Kosten; bei der Jahrespauschale nicht
Höchstbetrag 1.260 Euro pro Jahr (6 Euro je Tag) Unbegrenzt bei tatsächlichen Kosten, wahlweise Jahrespauschale von 1.260 Euro; nur möglich, wenn das Zimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist
Voraussetzung Überwiegend zu Hause gearbeitet, kein separater Raum nötig Eigener, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum als Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit
Kombinierbar mit der jeweils anderen Variante im selben Zeitraum Nein Nein
Vergleich: Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer: Was lohnt sich mehr
Die Homeoffice-Pauschale kommt ohne Nachweis und ohne eigenen Raum aus, das Arbeitszimmer verlangt beides, kann dafür aber unbegrenzte Kosten oder eine eigene Jahrespauschale bringen.

Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat oder dessen berufliche Tätigkeit nicht vollständig zu Hause stattfindet, ist mit der Pauschale in aller Regel besser bedient. Nur wer wirklich ausschließlich von einem abgetrennten Raum aus arbeitet und dort den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit hat, sollte die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer prüfen. Das betrifft in der Praxis vor allem Selbstständige mit einem klar abgegrenzten Büro: freie Journalistinnen, Übersetzer oder Handelsvertreterinnen ohne festen Arbeitsplatz beim Auftraggeber zum Beispiel. Angestellte im klassischen Remote- oder Hybrid-Job erfüllen die Mittelpunkt-Voraussetzung dagegen selten. Ihre erste Tätigkeitsstätte liegt formal weiterhin beim Arbeitgeber. Für sie bleibt die Pauschale deshalb in den meisten Fällen die einfachere und oft auch lohnendere Wahl. Mehr Details zu den Voraussetzungen und zur Kostenermittlung beim Arbeitszimmer findest du in unserem Ratgeber zu Homeoffice und Steuern.

Wie trägst du die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein?

Angestellte tragen die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N ihrer Einkommensteuererklärung ein, im Abschnitt für Werbungskosten rund um häusliches Arbeiten. Selbstständige und Freiberufler geben sie stattdessen in der Anlage EÜR als Betriebsausgabe an. So gehst du dabei vor:

  1. Zähle alle Tage im Steuerjahr, an denen du überwiegend von zu Hause aus gearbeitet und deine erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht hast.
  2. Multipliziere die Anzahl der Tage mit 6 Euro. Liegt das Ergebnis über 1.260 Euro, trägst du trotzdem nur den Höchstbetrag von 1.260 Euro ein.
  3. Trage die Anzahl der Tage (nicht direkt den Eurobetrag) im dafür vorgesehenen Feld der Anlage N beziehungsweise Anlage EÜR ein. Deine Steuersoftware oder das Finanzamt errechnet den Betrag automatisch.
  4. Bewahre eine einfache Dokumentation deiner Homeoffice-Tage auf, etwa einen Kalender oder eine Aufstellung, falls das Finanzamt nachfragt.

Achtung, in welcher genauen Zeile der Anlage N du die Tage einträgst, ändert sich von Steuerjahr zu Steuerjahr, weil das Formular regelmäßig überarbeitet wird. Je nach Steuerjahr findest du das Eingabefeld meist im Bereich der Zeilen 57 bis 62, verlass dich aber nicht auf eine Zeilennummer aus einem älteren Ratgeber. Orientiere dich stattdessen an der Formularbeschriftung “häusliches Arbeiten” oder “Tagespauschale” im aktuellen Formular oder in deiner Steuersoftware. Die Pauschale zählt außerdem zu deinen gesamten Werbungskosten, die erst dann zu einer echten Steuerersparnis führen, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro im Jahr übersteigen. Liegen deine übrigen Werbungskosten bereits nah an diesem Betrag, wirkt sich die Homeoffice-Pauschale direkt und vollständig steuermindernd aus.

Ein Hinweis für die Zukunft: Die Bundesregierung hat im Juli 2026 angekündigt, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf voraussichtlich 1.430 Euro anzuheben. Das ist bislang nur eine Ankündigung und noch nicht beschlossenes Gesetz, für die Steuererklärung 2026 gilt weiterhin der Betrag von 1.230 Euro.

Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale

Ist die Homeoffice-Pauschale dasselbe wie die Tagespauschale?

Ja, Homeoffice-Pauschale und Tagespauschale bezeichnen dieselbe Regelung, nur nennt das Gesetz sie offiziell Tagespauschale, während sich im Alltag der Name Homeoffice-Pauschale durchgesetzt hat.

Musst du für die Homeoffice-Pauschale ein separates Arbeitszimmer haben?

Nein, ein separates Arbeitszimmer ist für die Homeoffice-Pauschale nicht nötig, du kannst sie auch geltend machen, wenn du am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einer Ecke deines Schlafzimmers arbeitest.

Kannst du die Homeoffice-Pauschale mit der Entfernungspauschale am selben Tag kombinieren?

Unter bestimmten Bedingungen ja, das ist zum Beispiel möglich, wenn du an einem Tag zwar überwiegend zu Hause gearbeitet, aber zusätzlich eine Dienstreise zu Kunden oder Geschäftspartnern unternommen hast und dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Können Selbstständige und Freiberufler die Homeoffice-Pauschale absetzen?

Ja, Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale genauso nutzen wie Angestellte, sie tragen den Betrag allerdings als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR ein statt in der Anlage N.

Musst du Belege für deine Homeoffice-Tage einreichen?

Nein, für die Homeoffice-Pauschale musst du keine Belege für Miete, Strom oder sonstige Wohnkosten einreichen, eine grobe Dokumentation der Tage genügt, damit du im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt Auskunft geben kannst.

Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale, wenn du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowieso bekommst?

Das kommt auf deine übrigen Werbungskosten an, ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entsteht erst, wenn deine gesamten Werbungskosten einschließlich der Homeoffice-Pauschale über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro liegen, ansonsten gleicht der Pauschbetrag den Betrag ohnehin schon aus.

Zuletzt aktualisiert: 08. August 2026
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